Mit BGBl I 2025/79 vom 3. 11. 2025 sei in § 124b Z 480 EStG eine befristete Anhebung der Prozentsätze des Investitionsfreibetrags erfolgt, die der Stärkung der Konjunktur dienen solle. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelung und betrachtet insb die Auswirkungen bei Bestehen eines abweichenden Wirtschaftsjahres.

