Von vielen unbemerkt sei im Nachgang zum VwGH-Erk betr die (Nicht-)Berücksichtigung des Abzugsverbots für Managergehälter (30. 9. 2025, Ro 2024/15/0017) die Forschungsprämienverordnung geändert und somit das VwGH-Erkenntnis ausgehebelt worden. Zudem bringe die Novelle erstmals eine umfassende Regelung zur Vorgangsweise bei "unmittelbaren Investitionen" in F&E, ergänze im Anhang I eine Definition der "marktnahen FuE" und treffe im Anhang III eine Bestimmung, wie im FFG-Jahresgutachten mit zu Forschungsschwerpunkten zusammengefassten Projekten umzugehen sei. Die Änderungen würden idR erst für Prämien ab 2026 gelten, wobei iZm dem Maßgeblichkeitsgebot - bis auf eine Fensterregelung abgesehen - auch offene Verfahren von der Neuregelung erfasst sein sollten.

