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Änderungen bei der Forschungsprämie durch Novelle der Forschungsprämienverordnung. Überblicksmäßige Darstellung der Auswirkungen der Novellierung der FoPV (Maßgeblichkeit, unmittelbare Investitionen, marktnahe F&E, zusätzliche Angaben bei Forschungsschwerpunkten) und kritische Würdigung der Rechtsmeinung des BMF (Mavher/Stegmüller/Auer, taxlex 2026/11, S. 39)

Artikelrundschau Februar 2026 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/377ÖStZ 2026, 438 Heft 15 und 16 v. 6.8.2026

Von vielen unbemerkt sei im Nachgang zum VwGH-Erk betr die (Nicht-)Berücksichtigung des Abzugsverbots für Managergehälter (30. 9. 2025, Ro 2024/15/0017) die Forschungsprämienverordnung geändert und somit das VwGH-Erkenntnis ausgehebelt worden. Zudem bringe die Novelle erstmals eine umfassende Regelung zur Vorgangsweise bei "unmittelbaren Investitionen" in F&E, ergänze im Anhang I eine Definition der "marktnahen FuE" und treffe im Anhang III eine Bestimmung, wie im FFG-Jahresgutachten mit zu Forschungsschwerpunkten zusammengefassten Projekten umzugehen sei. Die Änderungen würden idR erst für Prämien ab 2026 gelten, wobei iZm dem Maßgeblichkeitsgebot - bis auf eine Fensterregelung abgesehen - auch offene Verfahren von der Neuregelung erfasst sein sollten.

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