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Oldtimer, NoVA-Befreiung

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2026/363ÖStZ 2026, 386 Heft 14 v. 15.7.2026

NovAG 1991: § 2 Abs 1

VwGH 24. 6. 2025, Ra 2024/15/0047

Nach § 2 Abs 1 letzter Satz NovAG 1991 sind historische Fahrzeuge gem § 2 Z 43 KFG 1967 von der NoVA befreit. Ein solcher "Oldtimer" liegt nur dann vor, wenn ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug vorliegt, dessen Baujahr bestimmte Jahresfristen (30 Jahre) überschreitet.

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