BAO: § 9 Abs 1
VwGH 25. 6. 2025, Ro 2023/13/0020
Nach dem Wortlaut der Bestimmung des § 9 Abs 1 BAO betrifft die Haftung für Abgaben die in den §§ 80 ff BAO bezeichneten
BAO: § 9 Abs 1
VwGH 25. 6. 2025, Ro 2023/13/0020
Nach dem Wortlaut der Bestimmung des § 9 Abs 1 BAO betrifft die Haftung für Abgaben die in den §§ 80 ff BAO bezeichneten
