Nach mehrjähriger Pause habe der Gesetzgeber kurz vor dem Jahreswechsel im Eiltempo Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsbetrugs beschlossen, die bereits mit 1. 1. 2026 in Kraft getreten seien. Im Beitrag werden die Neuerungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts dargestellt.

