Als Reaktion auf die anhaltend hohen Lebensmittelpreise wurde für die Lieferung und Einfuhr ausgewählter Nahrungsmittel ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 % eingeführt, der der Entlastung privater Haushalte dienen soll, zugleich aber insb hinsichtlich des Umfangs der Begünstigung und der praktischen Umsetzung zahlreiche umsatzsteuerliche Fragestellungen aufwirft.

