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Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel

Steuerrecht AktuellMag.a Christina Grassl/Mag. Bernhard Kuder/Dr. Stefan MelhardtÖStZ 2026/310ÖStZ 2026, 349 Heft 13 v. 29.6.2026

Als Reaktion auf die anhaltend hohen Lebensmittelpreise wurde für die Lieferung und Einfuhr ausgewählter Nahrungsmittel ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 % eingeführt, der der Entlastung privater Haushalte dienen soll, zugleich aber insb hinsichtlich des Umfangs der Begünstigung und der praktischen Umsetzung zahlreiche umsatzsteuerliche Fragestellungen aufwirft.

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