vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Äpfel und Birnen vergleichen - zum superermäßigten Umsatzsteuersatz auf gewisse Lebensmittel

Steuerrecht AktuellDr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. (WU)ÖStZ 2026/311ÖStZ 2026, 355 Heft 13 v. 29.6.2026

Ab Juli 2026 wird die Lieferung bestimmter Lebensmittel einem neuen superermäßigten Steuersatz von 4,9 % unterliegen. Dieser Beitrag soll die Zulässigkeit dieser Ermäßigung darlegen und etwaige Problemfälle aufzeigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte