Ab Juli 2026 wird die Lieferung bestimmter Lebensmittel einem neuen superermäßigten Steuersatz von 4,9 % unterliegen. Dieser Beitrag soll die Zulässigkeit dieser Ermäßigung darlegen und etwaige Problemfälle aufzeigen.
Ab Juli 2026 wird die Lieferung bestimmter Lebensmittel einem neuen superermäßigten Steuersatz von 4,9 % unterliegen. Dieser Beitrag soll die Zulässigkeit dieser Ermäßigung darlegen und etwaige Problemfälle aufzeigen.
