Wie in den Vorjahren brachte auch der heurige Wartungserlass der Einkommensteuerrichtlinien 2000 breit gestreute Änderungen im gesamten Bereich des Ertragsteuerrechts. Nachdem Adriouich/Koo/Leo in deren Beitrag (ÖStZ 2026/308) ausgewählte Themen im Nicht-Finanz-Bereich beleuchten, werden im vorliegenden Artikel Änderungen im Bereich des Kapitalvermögens kritisch gewürdigt.

