Am 10. 12. 2025 habe der NR mit breiter Mehrheit das Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung beschlossen - mit dem Ziel einer deutlichen Verbesserung der Steuertransparenz sowie einer wirksameren Bekämpfung von Hinterziehung und organisierten Wirtschaftsdelikten. Das BBKG 2025 Teil Steuern beinhalte ua auch neue Regelungen zur Beschlagnahme von Datenträgern und Daten im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren. Ob die neuen Regelungen hinsichtlich Daten(träger-)Beschlagnahme im FinStrG diesem Ziel förderlich seien, sei zu bezweifeln.

