Mit 1. 1. 2026 sei das BBKG 2025 Teil Steuern in Kraft getreten, mit dem der Gesetzgeber eine der umfangreichsten Reformen des FinStrG der letzten Jahre umgesetzt habe. So seien der Anwendungsbereich des Verkürzungszuschlags deutlich erweitert, die Abgabenhinterziehung um die Tatbestandsvariante der unrechtmäßigen Erklärung von Verlusten ergänzt und eigenständige Ermittlungsmaßnahmen zur Beschlagnahme von Datenträgern und Daten im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren eingeführt worden. Die Reform sei Gegenstand einer Ausschussbegutachtung gewesen, in deren Rahmen dogmatische, kriminalpolitische und verfassungsrechtliche Vorbehalte gegen einzelne Regelungsvorhaben vorgebracht worden seien. Der Gesetzgeber habe vereinzelt mit Nachjustierungen reagiert, andere Einwände jedoch bewusst nicht aufgegriffen. Der Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die Änderungen des FinStrG.

