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Kein Vorsteuerabzug für "besonders repräsentative" Grundstücke. Zweifelsfragen und Lösungsansätze zur neuen Regelung (Tumpel, SWK 1-2/2026, S. 2)

Artikelrundschau Jänner 2026 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/302ÖStZ 2026, 322 Heft 12 v. 12.6.2026

Das BBKG 2025 Teil Steuern enthalte neben Maßnahmen, die unter Umständen tatsächlichen Steuerbetrug bekämpfen sollten, auch Änderungen des UStG, welche die Vermietung von Wohnimmobilien, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 2 Mio € übersteigen, zwingend steuerfrei stelle. Der erwünschte Effekt sei der Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug. Der Vorsteuerabzug sei ein inhärenter Bestandteil des Mehrwertsteuersystems und als solcher kein "Steuerbetrug", den es zu bekämpfen gelte. Wenn sich der Gesetzgeber bisher entschlossen habe, die Vermietung von Wohnimmobilien generell als steuerpflichtig zu behandeln, sei der Vorsteuerabzug die systemimmanente Konsequenz. Allenfalls könne die Vermietung von Immobilien an Gesellschafter oder Begünstigte von Privatstiftungen als problematische Gestaltung betrachtet werden, welche in der Vergangenheit vom VwGH bereits aufgegriffen und unter dem Schlagwort "Luxusimmobilien" diskutiert worden sei. Dies habe in der Praxis zu zahlreichen Auslegungs- und Vollzugsproblemen geführt. Es wäre verständlich, wenn dafür eine gesetzliche Regelung geschaffen würde. Die Neuregelung sei demgegenüber überschießend und mit zahlreichen neuen Zweifelsfragen behaftet. Im Beitrag werden die offensichtlichen Probleme der Neuregelung aufgezeigt und Lösungen dafür vorgeschlagen.

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