Der Arbeitsbehelf diene der Berechnung der KStR für das Jahr 2025. Er basiere auf der Gesetzeslage zum 3. 11. 2025. Der Beitrag konzentriert sich auf die wesentlichen Aspekte der unter § 7 Abs 3 KStG fallenden Körperschaften. Die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll aber die in der Praxis häufigsten Themen weitestgehend abdecken.

