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Zuschreibungsobergrenze für Beteiligungen nach Downstream-Verschmelzung (Hirschler/Sulz/Oberkleiner/Bernwieser, BFGjournal 11-12/2025, S. 412)

Artikelrundschau Dezember 2025 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/259ÖStZ 2026, 300 Heft 11 v. 2.6.2026

Würden infolge einer Downstream-Verschmelzung die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft die Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erwerben und komme es sodann zu einer Werterholung der Beteiligung, würden im Anwendungsbereich von § 6 Z 13 EStG idF vor StRefG 2020 nicht die historischen Anschaffungskosten der abgeschriebenen Beteiligung an der tragenden Gesellschaft die Obergrenze für Zuschreibungen bilden, sondern entsprechend der Judikatur des VwGH bei Einzelrechtsnachfolge der beizulegende Wert (hier: Null).

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