Zur Verbesserung der Steuerstruktur und Bekämpfung des Steuerbetrugs sei das Grunderwerbsteuergesetz 1987 im Rahmen des BBG 2025 umfassend reformiert worden. Wesentliche Änderungen bzw "Verschärfungen" ergäben sich für sog "Immobiliengesellschaften", deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Vermietung, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken liege. Für steuerbare Anteilsbewegungen an Immobiliengesellschaften im Eigentum eines Familienverbands sei eine Begünstigung geschaffen worden, um eine Ungleichbehandlung von "Asset Deals" und "Share Deals" zu vermeiden. Der Beitrag widmet sich den Auslegungsunsicherheiten iZm dem neuen Begriff der "Immobiliengesellschaft" sowie der Sonderregelung für Familienverbände.

