Am 7. 10. 2025 habe der österr VwGH die Diskussion über die Einstufung von Schweizer Pensionszahlungen aus früheren Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst beendet. In dieser Entscheidung bestätige der VwGH die Anwendung des Prinzips des zahlenden Staates gem Art 19 des Steuerabkommens mit CH und die Verpflichtung Ös, eine Befreiung gem Art 23 Abs 1 des Steuerabkommens zu gewähren. Das Ergebnis eines Verständigungsverfahrens, in dessen Rahmen Art 21 des Steuerabkommens anzuwenden wäre, könne dieses Ergebnis nicht ändern, da es für österr Gerichte nicht bindend sei. Führe die Anwendung des DBA zu einer doppelten Nichtbesteuerung, müsse dies akzeptiert werden.

