Der österr VwGH habe sich mit einer Rente zu befassen gehabt, die an die Witwe eines ehemaligen Mitarbeiters einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Körperschaft gezahlt worden sei, und sei zu dem Schluss gekommen, dass die Rente unter Art 19 des österr-schweizerischen Steuerabkommens falle. Lang analysiert diese Entscheidung kritisch. Er weist darauf hin, dass die Auffassung des Gerichts zu neuen Auslegungsfragen führe, die schwer zu lösen seien.

