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Das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I - ÖkoStRefG 2022 Teil I) beinhalte lediglich eine umsatzsteuerliche Änderung. Diese habe allerdings größere Bedeutung, da der Vorsteuerberichtigungszeitraum bei Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen von 20 auf 10 Jahre verkürzt werde.