Der EuGH habe in der Rs Dong Yang Electronics klargestellt, dass eine Tochtergesellschaft unter den allgemeinen Voraussetzungen gegebenenfalls als feste Niederlassung ihrer Muttergesellschaft qualifiziert werden könne. Diesen Ansatz habe das Gericht in der Rs Berlin Chemie A. Menarini weiter konkretisiert. Der Beitrag fasst die wesentlichen Aussagen des EuGH zusammen und führt sie einer kritischen Würdigung vor dem Hintergrund der Systematik der europäischen Mehrwertsteuer sowie der bisherigen Rsp zu.