Würden Anteile an einer kroatischen d.o.o. mit Verlust verkauft und werde wirtschaftliches Eigentum in Form einer mündlichen Treuhandschaft an diesen Anteilen behauptet, müsse für eine steuerliche Anerkennung dieser Verluste der (inländische) Treugeber das Vorliegen der Treuhandschaft nachweisen. Komme es bei einer kroatischen d.d. zu einer nominellen und daran anschließend zu einer effektiven Kapitalerhöhung, stelle dieser Kapitalschnitt keine Realisierung iSd § 27 EStG 1988 dar.