Die Europäische Kommission habe eine neue RL vorgeschlagen, um die ertragsteuerliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen für Körperschaften, die in den EU-Mitgliedstaaten ansässig seien, einschließlich Betriebsstätten von Körperschaften mit Sitz außerhalb der EU, stärker anzugleichen - ein Paradigmenwechsel im Konzernsteuerrecht, bedenke man die bisher in den meisten Jurisdiktionen vorherrschende steuerliche Ungleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapital. Erreicht werden solle diese Angleichung durch eine fiktive Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses.