Am 22. 2. 2022 habe die OECD einen zweiteiligen OECD-Begutachtungsentwurf vorgestellt, der einerseits einen neuen Transparenzstandard für Krypto-Vermögenswerte einführe und andererseits wesentliche Änderungen am Gemeinsamen Meldestandard (GMS; englisch: Common Reporting Standard, CRS) vornehme. Der Beitrag sei aufgrund seiner Länge in zwei Teile aufgeteilt. Der erste Teil behandle die Hintergründe der Anpassungen am GMS und biete einen Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen. Insb werde darin auf die Ausweitung der Meldepflichten auf E-Geld und ähnliche Produkte eingegangen sowie die Beseitigung von möglichen Überschneidungen mit dem neuen Transparenzstandard für Krypto-Vermögenswerte angesprochen. Im zweiten Teil des Beitrages, welcher in der nächsten ÖStZ-Ausgabe erscheinen soll, werde auf die restlichen vorgeschlagenen Änderungen am GMS näher eingegangen sowie ein Resümee über sämtliche Änderungen gegeben.