Der folgende Beitrag soll die ab 1. 1. 2023 anwendbaren Sorgfaltspflichten nach dem DPMG den bereits bestehenden Aufzeichnungspflichten nach dem UStG 1994 gegenüberstellen und darlegen, ob eine Vereinheitlichung beider Rechtsakte für Zwecke der Vereinfachung für betroffene Plattformbetreiber möglich und praktikabel wäre.