Um mit dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz1 keine "zahnlose" Regelung zu schaffen und auch den Vorgaben der DAC 7-Richtlinie2 zu entsprechen, wurden bei der Gestaltung des DPMG wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen erarbeitet. Da vom Regelungsbereich des Gesetzes verschiedene Stakeholder 3 betroffen sein können, denen verschiedene Pflichten auferlegt wurden, lohnt ein Blick auf die Sanktionen, welche bei Verstößen gegen die jeweiligen Pflichten schlagend werden können. Außerdem finden sich Besonderheiten betreffend der Strafen und des Strafverfahrens, die teilweise durchaus einen Blick wert sind und vielleicht eine Lösung schon länger bestehender Gestaltungsherausforderungen im Zusammenhang mit Registrierungs- und Meldeverpflichtungen bieten.