Das Herzstück des DPMG sind die Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber. Damit die relevanten Informationen an das Finanzamt Österreich überhaupt übermittelt werden können, müssen sie im Vorhinein ua erhoben und auf ihre Richtigkeit überprüft worden sein. Aufgrund dessen enthält das DMPG in seinem 5. Abschnitt umfassende Sorgfaltspflichten.