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Die Meldepflicht nach DPMG

Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG)Mag. Dr. Lisa AumayrÖStZ 2022/426ÖStZ 2022, 447 Heft 15 und 16 v. 5.8.2022

Die Meldepflicht ist das Herzstück der DAC 7,11AmtshilfeRL 2021/514 , ABl L 2021/104, 1. weil erst die Meldung der Informationen die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, die ordnungsgemäße Veranlagung von Ertragsteuern hinsichtlich der Einkünfte aus Tätigkeiten, die unter Zuhilfenahme digitaler Plattformen ausgeübt werden, vorzunehmen.22vgl ErläutRV 1534 BlgNR 27. GP 5. Im Folgenden soll auf den Inhalt, den Ort und den Zeitpunkt der Meldung sowie auf die Befreiung von der Meldepflicht eingegangen werden — Themenbereiche, die im 4. Abschnitt des Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetzes33Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldende Plattformbetreiber im Bereich der Besteuerung (Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz — DPMG), BGBl I 2022/108. geregelt sind.

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