Da in den Jahren seit Kundmachung der GebR zahlreiche Novellierungen erfolgt sind und sich vermehrt Zweifel ergeben hätten, welche Aussagen noch gültig sind, wurden die GebR überarbeitet. Aufgrund der Neufassung wurden zwecks Vermeidung von Lücken die Abschnitts- und Randzahlennummerierungen adaptiert. Der Autor geht auf ausgewählte Highlights ein.