In der Praxis komme es immer wieder vor, dass ausländische Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung einreichen und das Finanzamt beantragte Vorsteuern mit Hinweis auf die Anwendung des Erstattungsverfahrens abweist. Die Frist zur Einreichung eines Erstattungsantrags sei zu diesem Zeitpunkt idR bereits abgelaufen. Anlässlich aktueller Erkenntnisse des BFG geht die Autorin auf die Unterscheidung zwischen Erstattungs- und Veranlagungsverfahren ein und stellt Praxisfälle dar.