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Beilage von Werbematerialien zu Katalogen und Paketen sind werbeabgabepflichtig (Thiele, BFGjournal 3/2019, S. 142)

Artikelrundschau März 2019 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage, WerbeabgabeMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/332ÖStZ 2019, 241 Heft 9 v. 6.6.2019

Streitgegenständlich war, ob und inwieweit die sog Huckepackwerbung der Werbeabgabe unterliege. Das BFG gelangte zu einer Besteuerung als Werbung in Druckwerken. Die Entscheidung bringe Klarstellungen für die Praxis. Bemerkenswert sei, dass das BFG die ordentliche Revision zugelassen hat.

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