In einer kürzlich ergangenen Entscheidung habe sich das BFG mit einem (behaupteten) Dreiecksgeschäft auseinandergesetzt und dabei einige bemerkenswerte Aussagen getroffen. Mangels anderer Hinweise habe das BFG die Warenbewegung nach der traditionellen Methode zugerechnet. Ab 2020 werde es bei ig Reihengeschäften durch die noch vorzunehmende Umsetzung vom Art 36a MwStSyst-RL zu Änderungen kommen.