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Rechnung als Voraussetzung für ein Dreiecksgeschäft und Zurechnung der bewegten Lieferung im Reihengeschäft (Mayr, BFGjournal 3/2019, S. 138)

Artikelrundschau März 2019 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage, WerbeabgabeMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/331ÖStZ 2019, 241 Heft 9 v. 6.6.2019

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung habe sich das BFG mit einem (behaupteten) Dreiecksgeschäft auseinandergesetzt und dabei einige bemerkenswerte Aussagen getroffen. Mangels anderer Hinweise habe das BFG die Warenbewegung nach der traditionellen Methode zugerechnet. Ab 2020 werde es bei ig Reihengeschäften durch die noch vorzunehmende Umsetzung vom Art 36a MwStSyst-RL zu Änderungen kommen.

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