Mit dem Wartungserlass zur Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 wurden insbesondere die erfolgten gesetzlichen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes und des JStG 2018, die Bestimmungen der EU-Richtlinie zur Behandlung von Gutscheinen und Anpassungen aufgrund der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie die aktuelle Judikatur von EuGH, VwGH und UFS/BFG in die Umsatzsteuerrichtlinien eingearbeitet. Überdies hat die Steuerverwaltung Aussagen zu überholten Rechtslagen gestrichen.