Für die Anerkennung einer alinearen Gewinnausschüttung fordern die KStR neben dem gesellschaftsrechtlich gültigen Zustandekommen eine wirtschaftliche Begründung. Der Beitrag befasst sich mit der Frage ob diese "wirtschaftliche Begründung" im Zusammenhang mit der Abgrenzung alinearer Ausschüttungen zu betrieblichen Vorgängen einen Inhalt neben der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des § 23 BAO hat.