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(Mindest-)Kriterien für den Betriebsausgabenabzug für Fremdleistungen? (Leyrer/Luka, RdW 2017/475, S. 647)

Artikelrundschau September 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/840ÖStZ 2017, 611 Heft 22 v. 30.11.2017

Die Problematik der steuerlichen Anerkennung von Fremdleistungen als Betriebsausgaben sei ein branchenübergreifendes Thema, welches sich aufgrund der verbreiteten Vergabe von Subaufträgen insb im Baubereich ergebe. So stehe bspw die steuerliche Anerkennung von Provisionszahlungen als Betriebsausgaben im Spannungsverhältnis zwischen tatsächlicher Leistungserbringung und fingierten Leistungen ("Scheinrechnungen"). Die Finanzverwaltung stelle in der Regel erhöhte Ansprüche an die Dokumentation des Leistungsaustausches. Der Beitrag erörtert, welche Pflichten seitens der Steuerpflichtigen zu erfüllen sind, damit die von einem Dritten erbrachten Leistungen als Betriebsausgaben steuerlich anerkannt werden können, und berücksichtigt dabei die aktuelle Judikatur des VwGH und des BFG.

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