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Zur Unwesentlichkeit einer unterlassenen Zuordnung von Posten der Vorjahreszahlen gemäß § 906 Abs 36 UGB (Reiter, RWZ 2016/82, S. 357)

Artikelrundschau November 2016Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/70ÖStZ 2017, 44 Heft 1 und 2 v. 31.1.2017

Der Artikel behandelt die Frage, ob eine Anpassung der Vorjahreszahlen des Jahresabschlusses gem § 906 Abs 36 UGB aus dem Titel der Unwesentlichkeit entfallen kann. Es könne von der Erwartung ausgegangen werden, dass der Nutzer in seiner Entscheidung durch die gem § 906 Abs 36 UGB vorgegebene eingeschränkte Anpassung von Vorjahreszahlen nicht beeinflusst wird.

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