Bei Vertriebsgesellschaften internationaler Konzerne könne es sich je nach Ausgestaltung um funktions- und risikoarme Gesellschaften handeln, deren Gewinne auf Basis einer Benchmark-Studie innerhalb einer fremdüblichen Bandbreite festgelegt werden. Liege der Gewinn des laufenden Geschäftsjahrs außerhalb dieser im Vorhinein festgelegten Bandbreite, erfolge eine Anpassung des Gewinns mit Hilfe von Adjustment-Rechnungen. Im vorliegenden Fall seien diese Adjustments auf eine österr Betriebsstätte umgelegt worden. Nachfolgend will der Autor klären, inwieweit die Umlage solcher Adjustments in Ö anerkannt werde.