Eine Substiftung werde von einer (bereits existierenden) Hauptstiftung als eigenständige Körperschaft errichtet. Die Eigenarten einer Stiftung als eigentümerlose Körperschaft, die im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften grundsätzlich alle Einkunftsarten erzielen könne, werfe zahlreiche steuerliche Fragen auf. So sei etwa mit dem SchenkMG 2008 eine explizite Regelung für Zuwendungen der Hauptstiftung in den außerbetrieblichen Bereich ihrer Substiftungen geschaffen worden. Anders als bei der neuen Wegzugsbesteuerung fehle es jedoch an einer Regelung für Zuwendungen in den betrieblichen Bereich der Substiftung.