(Gewinn-)Ausschüttungen einer Körperschaft, die abweichend von den Beteiligungsverhältnissen erfolgen, seien gesellschaftsrechtlich zwar grundsätzlich zulässig, steuerlich sei deren Anerkennung jedoch umstritten. Nach bislang überwiegender Ansicht müssten sie gesellschaftsvertraglich gedeckt und wirtschaftlich begründet sein. Aktuelle Literatur setze sich kritisch mit dieser Beurteilung auseinander.