Schon längere Zeit sei fraglich, ob Fremdkapitalzinsen für ein Darlehen, das von einer konzernzugehörigen Körperschaft an eine Gruppenkörperschaft für einen konzerninternen Beteiligungserwerb geleistet werden, im Rahmen einer steuerlichen Unternehmensgruppe als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können. Diese Frage sei vom BFG in zwei Erkenntnissen unterschiedlich entschieden worden. Ausgehend von den einzelnen Sachverhalten legen die Autoren die Entscheidungsgründe des BFG dar und würdigen diese kritisch.