Veräußerungen von Forstflächen stellen steuerlich eine große Herausforderung dar. Es wird nicht nur der nackte Grund und Boden, sondern auch das stehende Holz oder andere selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter verkauft. Durch die 2012 neu eingeführte Immobilienbesteuerung werde die Komplexität der Besteuerung um eine Facette reicher. Der Autor gibt einen Überblick über die ertragsteuerliche Beurteilung von Waldverkäufen und die Behandlung des nackten Grund und Bodens.