Mit der Steuerreform 2015/2016 und dem AbgÄG 2015 sei es zu tiefgreifenden Änderungen im Bereich der GrESt iZm Anteilsvereinigungen und -übertragungen gekommen: Der Erwerb von nunmehr lediglich 95 % der Anteile löse bereits GrESt aus. Weiters sei ein neuer grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerbstatbestand bei Personengesellschaften geschaffen und die Zurechnung von treuhändig gehaltenen Anteilen an den Treugeber normiert worden. Der zweite Teil des Artikels enthält Fallbeispiele, die die neuen Regelungen illustrieren.