Die abgabenrechtliche Haftung der Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften (§ 9 Abs 1 BAO) sei in der Beratungspraxis mittlerweile ein "Dauerbrenner". Dies zeige sich
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nicht zuletzt an der Zahl der BFG-Entscheidungen, die fast im Wochentakt veröffentlicht würden. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über ausgewählte Rechtsprechung aus der jüngsten Vergangenheit.