Das Finanzstrafrecht werde seit Jahren sukzessive verschärft. Gleichzeitig schränke der Gesetzgeber die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige zunehmend ein und erhöhe damit das finanzstrafrechtliche Risikopotenzial für GF und die von ihnen vertretenen Gesellschaften. Die Abgrenzung zwischen bloßen Fehlern und strafrechtlich relevantem Verhalten werde dementsprechend immer wichtiger. Ein Tax-CMS würde vor diesem Hintergrund zunehmend an Bedeutung gewinnen.