Bei tatsächlicher Unverzinslichkeit erfolge nach hM keine Abzinsung, weil der Ausweis des Barwerts mit dem abgezinsten Betrag aufgrund des Realisationsprinzips nicht zulässig sei; dies gelte für Darlehensschulden wie für Kaufpreisschulden.
Bei tatsächlicher Unverzinslichkeit erfolge nach hM keine Abzinsung, weil der Ausweis des Barwerts mit dem abgezinsten Betrag aufgrund des Realisationsprinzips nicht zulässig sei; dies gelte für Darlehensschulden wie für Kaufpreisschulden.