In Anlehnung an den Beitrag über das Revisionsverfahren, der in Heft III/2016 (FJ 2016, 176) publiziert wurde, wenden sich die Autoren in diesem Artikel dem Rechtsinstitut der Verfahrenshilfe zu. Dabei ist nicht nur das in § 61 VwGG normierte Verfahren betr Bewilligung bzw Ablehnung eines Antrags auf Verfahrenshilfe vor dem VwGH Gegenstand der Erläuterungen, sondern wird auch der Frage nachgegangen, inwiefern aus Rechtsschutzüberlegungen die Gewährung von Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten auch in außerhalb eines Verwaltungsstrafverfahrens angesiedelten Rechtsmaterien geboten scheint.