vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Wiederaufnahme als Alternative zur "Bilanzberichtigung neu" (Arnoldi, FJ IV/2016, S. 240)

Artikelrundschau November 2016(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/26ÖStZ 2017, 39 Heft 1 und 2 v. 31.1.2017

Die BAO bezeichne die "Abänderung, Zurücknahme und Aufhebung" von Bescheiden als "sonstige Maßnahmen". Diese ermögliche die Korrektur fehlerbehafteter Abgabenbescheide im Nachhinein. Bei Zutreffen der gesetzlich definierten Voraussetzungen sei aus formalrechtlicher Sicht in Ausnahmefällen eine Konkurrenz "sonstiger Maßnahmen" denkbar. Anwendungsfälle dafür seien die Bilanzberichtigung gem § 4 Abs 2 Z 2 EStG und die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) - basierend vor allem auf dem Tatbestand "hinterzogener" Abgaben (§ 207 Abs 2 zweiter Satz BAO).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!