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Reitstall, Liebhabereiausschluss im Umsatzsteuerrecht

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/538ÖStZ 2017, 350 Heft 13 v. 10.7.2017

UStG 1994: § 2 Abs 5 Z 2 (LVO: §§ 1 und 6)

VwGH 22. 2. 2017, Ra 2016/13/0047

Gemäß § 6 der Liebhabereiverordnung (LVO) kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen iSd § 1 Abs 2 LVO (Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern oder Tätigkeiten mit einer Nahebeziehung zur Lebensführung), nicht hingegen bei Betätigungen nach § 1 Abs 1 LVO angenommen werden.

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