KStG 1988: § 10 Abs 2 und 3
VwGH 31. 3. 2017, Ro 2014/13/0042
Wird hinsichtlich internationaler Schachtelbeteiligungen nach § 10 Abs 2 KStG nicht iSd § 10 Abs 3 KStG zur Steuerwirksamkeit optiert, bleiben Wertänderungen solcher Beteiligungen grundsätzlich außer Ansatz. Ausgenommen davon sind nach § 10 Abs 3 zweiter Satz KStG zur Vermeidung unbilliger Härten jedoch tatsächliche und endgültige Vermögensverluste durch den liquidations- oder insolvenzbedingten Untergang der ausländischen Körperschaft (vgl die ErläutRV zum AbgÄG 2004, 686 BlgNR 22. GP 19).