UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 16
VwGH 23. 2. 2017, Ra 2016/15/0012, 0013
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH besteht das grundlegende Merkmal des Begriffs "Vermietung von Grundstücken" darin, dass dem Vertragspartner auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen. Dabei sind alle Merkmale des Umsatzes sowie die Umstände zu berücksichtigen, unter denen er erfolgt (vgl zB EuGH 22. 1. 2015, C-55/14 , Régie communale autonome du stade Luc Varenne, RN 21).