EStG 1988: § 67 Abs 3
VwGH 27. 4. 2017, Ra 2015/15/0037
Voraussetzung der begünstigen Besteuerung nach § 67 Abs 3 EStG ist das Vorliegen einer "Abfertigung". Dabei findet die Anknüpfung an das Zivilrecht dort ihre Grenzen, wo dessen Regelungen (und die dazu ergangene zivilrechtliche Rechtsprechung) einen weitergehenden Normzweck als § 67 Abs 3 EStG verfolgen.