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Die Glücksspielabgabe auf Preisausschreiben (F. Koppensteiner, RdW 2017/264, S. 344)

Artikelrundschau Mai 2017 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/534ÖStZ 2017, 349 Heft 13 v. 10.7.2017

Nach § 58 Abs 3 GSpG unterliegen Preisausschreiben ohne Einsatz einer Glücksspielabgabe von 5 % des in Aussicht gestellten Gewinn, wenn sich das Gewinnspiel (auch) an die inländische Öffentlichkeit richtet. Kann es wirklich sein, dass etwa ein ausländischer Unternehmer, der weltweit und damit auch in Ö ein Preisausschreiben veranstaltet, mit sämtlichen in Aussicht gestellten Gewinnen der Glücksspielabgabe in Ö unterliegt? Da § 58 Abs 3 GSpG in der Vergangenheit sowohl im Schrifttum als auch zT in der Judikatur kritisch gesehen wurde, wird diese Norm im Beitrag unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher, völkerrechtlicher und unionsrechtlicher Aspekte näher beleuchtet.

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