Aus dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 ergeben sich neue Fragestellungen für die Bewertung von Verlassenschaften sowie von Pflichtteilsansprüchen selbst. In den Ausführungen wird versucht, die in diesem Zusammenhang bestehenden, besonderen Anforderungen an die Bewertung von Unternehmungen als auch an die Bewertung der Stellung als Begünstigte von Privatstiftungen, die oftmals als Träger von Unternehmensbeteiligungen fungieren, herauszuarbeiten.